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   BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70   

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https://dejure.org/1972,2542
BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70 (https://dejure.org/1972,2542)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1972 - VII CB 47.70 (https://dejure.org/1972,2542)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1972 - VII CB 47.70 (https://dejure.org/1972,2542)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Denn in dem Berufungsurteil (Urteilsabdruck S. 11) wird ausdrücklich festgestellt: "Maßgebend sind auf jeden Fall nicht die meist nur Gedankenstützen darstellenden Randvermerke, sondern die abschließende Begründung der Benotung, wenn diese, wie hier, eingehend ist ... Randvermerke eines Prüfers sind auch keine Tatsachen im Sinne der Rechtsprechung zur Überprüfung von Prüfungsentscheidungen, sondern nur vorbereitende Hinweise für die spätere Bewertung." Auch das Bundesverwaltungsgericht betrachtete in dem Beschluß vom 23. Februar 1962 - BVerwG VII B 21.61 - (BVerwGE 14, 31 [34] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 14) die Randbemerkungen insbesondere des Erstbeurteilers bei schriftlichen Arbeiten nur als Beurteilungshinweise, die dazu dienen, die abschließende Beurteilung vorzubereiten.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Die Klägerin sieht eine Abweichung von den Grundsätzen über die beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit von pädagogisch-wissenschaftlichen Wertungen (BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58] = NJW 1959, 1842) darin, daß das Berufungsgericht die zusammenfassende Begründung der Note "unzulänglich" für die Hausarbeit durch den Erstprüfer für zutreffend angesehen habe.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Eine Verletzung des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichbehandlung aller Prüflinge (vgl. BVerwGE 31, 190; Urteil vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 196.64 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 28 = DÖV 1965, 771 = DVBl. 1966, 860] jeweils mit weiteren Nachweisen) kommt bei den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen über den zeitlichen Ablauf der Prüfung im Falle der Klägerin nicht in Betracht.
  • BVerwG, 28.11.1957 - II C 50.57

    Folgen des Fehlens einer vorgeschriebenen Unterschrift in der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Im übrigen kann auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu bundesrechtlich geregelten Prüfungsverfahren nicht jeder Mangel im Prüfungsverfahren zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen; auch danach geschieht dies grundsätzlich nur, wenn der Verfahrensfehler wesentlich ist und somit ein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG VII B 71.70 - mit Hinweisen auf BVerwGE 32, 179 [182]; 6, 33 [35] und auch NJW 1962, 122 [123 a.E.]).
  • BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Im übrigen kann auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu bundesrechtlich geregelten Prüfungsverfahren nicht jeder Mangel im Prüfungsverfahren zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen; auch danach geschieht dies grundsätzlich nur, wenn der Verfahrensfehler wesentlich ist und somit ein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG VII B 71.70 - mit Hinweisen auf BVerwGE 32, 179 [182]; 6, 33 [35] und auch NJW 1962, 122 [123 a.E.]).
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 196.64

    Uneingeschränkte Benutzung der öffentlichen Büchereien für Prüflinge der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Eine Verletzung des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichbehandlung aller Prüflinge (vgl. BVerwGE 31, 190; Urteil vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 196.64 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 28 = DÖV 1965, 771 = DVBl. 1966, 860] jeweils mit weiteren Nachweisen) kommt bei den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen über den zeitlichen Ablauf der Prüfung im Falle der Klägerin nicht in Betracht.
  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Bei dieser Fallgestaltung kann auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - (Buchholz 310 § 8 VwGO Nr. 3 = DVBl. 1968, 110) selbst eine von der Geschäftsverteilung innerhalb des Senats abweichende Berichterstattung nicht zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts führen.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 27.68

    Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Prüfung in der ärztlichen Vorprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Im übrigen kann auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu bundesrechtlich geregelten Prüfungsverfahren nicht jeder Mangel im Prüfungsverfahren zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen; auch danach geschieht dies grundsätzlich nur, wenn der Verfahrensfehler wesentlich ist und somit ein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG VII B 71.70 - mit Hinweisen auf BVerwGE 32, 179 [182]; 6, 33 [35] und auch NJW 1962, 122 [123 a.E.]).
  • BVerwG, 12.05.1961 - VII C 80.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70
    Im übrigen kann auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu bundesrechtlich geregelten Prüfungsverfahren nicht jeder Mangel im Prüfungsverfahren zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen; auch danach geschieht dies grundsätzlich nur, wenn der Verfahrensfehler wesentlich ist und somit ein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG VII B 71.70 - mit Hinweisen auf BVerwGE 32, 179 [182]; 6, 33 [35] und auch NJW 1962, 122 [123 a.E.]).
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